Rechtsprechung
BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84 |
Zitiervorschläge
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Tasche im Gebüsch
§§ 249, 27 StGB, sukzessive Beihilfe, versuchte Beihilfe, § 257 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beihilfe zu einem beendeten Raub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 27
Tatbeendigung beim Raub; Beihilfe zum Raub nach Zurückgelangen der Beute an den Berechtigten
Papierfundstellen
- NJW 1985, 814
- MDR 1985, 333
- StV 1985, 145
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71
Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
§ 257 StGB setzt voraus, daß der Vortäter den durch seine Tat erlangten Vorteil noch innehat (BGHSt 24, 166; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 2 StR 191/82). - BGH, 01.12.1983 - 4 StR 672/83
Anforderungen an eine Förderungshandlung - Sicherung eines bestehenden Zustandes …
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
Wenn der Angriff auf das betroffene Rechtsgut schon vorher seinen unabänderlichen Abschluß gefunden hat, ist bereits damit die Tat beendet (vgl. auch BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1983 - 4 StR 672/83). - BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82
Auszug aus BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
§ 257 StGB setzt voraus, daß der Vortäter den durch seine Tat erlangten Vorteil noch innehat (BGHSt 24, 166; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 2 StR 191/82).
- BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85
Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales …
Da sonach nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen einer solchen Beteiligung tragen können, ist das Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1985 - 2 StR 806/84). - OLG Hamburg, 03.11.2004 - II-137/04
Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § 55 Abs. …
Wenn jedoch der Angriff auf das betroffene Rechtsgut seinen unabänderlichen Abschluss gefunden hat, weil etwa die Beute für den Täter endgültig unzugänglich geworden ist, ist die Tat beendet (vgl. BGH in NJW 1985, 814;… Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., Vorbem. § 22 Rdn. 4) und erschließt sich der Schuldumfang der Bewertung in einer früheren Hauptverhandlung. - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86
Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den …
Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen (RGSt 39, 236, 237; 55, 18, 19; 58, 117, 118; 58, 154, 155: BGHSt 23, 360, 361; 24, 166, 168; BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 2 StR 279/85, insoweit in StV 1986, 1 nicht mit abgedruckt), die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muß (BGHSt 24, 166, 168; BGH NJW 1985, 814). - LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19
Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit, …
cc) Soweit sich die Unterstützungshandlungen - namentlich das Zurverfügungstellen der Wohnung zur Zwischenlagerung der Beute zur Beutesicherung - auf den Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat beziehen, ergibt sich eine Strafbarkeit ohne weiteres aus den Grundsätzen zur sukzessiven Beihilfe (vgl.: BGHSt 2, 345; 3, 40, 43 f.; 4, 132, 133; 6, 248, 251; 19, 323, 325; NJW 1985, 814; NStZ-RR 1999, 208). - LG Cottbus, 23.08.2006 - 22 Ns 9/06 Nach überwiegender Meinung besteht die Möglichkeit der Beihilfe oder "sukzessiven Mittäterschaft" bis zur Beendigung der Haupttat (BGH NJW 1985, 814 [BGH 09.01.1985 - 2 StR 806/84] ; BGH NStZ-RR 1999, 208 [BGH 24.06.1998 - 3 StR 128/98] ).
Rechtsprechung
LG Duisburg, 24.10.1984 - II Ns 12 Js 597/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 814
- StV 1985, 53
Wird zitiert von ...
- KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94 Vielmehr ist die getroffene Gewissensentscheidung, falls sie in sich schlüssig und persönlichkeitsimmanent ist, zu akzeptieren (vgl. LG Duisburg NJW 1985, 814 [815]).